Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Dem Antrag auf Dachgeschossausbau mit Gaubenneubau, FlNr. 3855/1 Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Die Stellplätze sind entweder versickerungsfähig auszubauen oder so zu befestigen, dass eine seitliche Versickerung über die belebte Bodenzone gewährleistet ist. Die Zufahrt ist zum öffentlichen Straßengrund hin mit einer Entwässerungsrinne darzustellen. Die Entwässerungssatzung der Stadt Obernburg ist zu beachten.