Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes auf dem Flurstück 1000/28 der Gemarkung Eisenbach gemäß den eingereichten Planunterlagen zu

 

  1. Errichtung des Carports außerhalb der festgesetzten Baugrenzen
  2. Errichtung innerhalb des Pflanzgebotes an der südöstlichen Flurstückgrenze

 

wird zugestimmt.

 

Die Garagenzufahrt ist entweder versickerungsfähig auszubauen oder so zu befestigen, dass eine seitliche Versickerung über die belebte Bodenzone gewährleistet ist. Die Zufahrt ist zum öffentlichen Straßengrund hin mit einer Entwässerungsrinne darzustellen. Die Entwässerungssatzung der Stadt Obernburg ist zu beachten.