Sitzung: 15.09.2022 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Beschluss:
Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes auf dem Flurstück 1000/28 der Gemarkung Eisenbach
gemäß den eingereichten Planunterlagen zu
- Errichtung des Carports außerhalb der
festgesetzten Baugrenzen
- Errichtung innerhalb des Pflanzgebotes an der
südöstlichen Flurstückgrenze
wird zugestimmt.
Die Garagenzufahrt ist
entweder versickerungsfähig auszubauen oder so zu befestigen, dass eine
seitliche Versickerung über die belebte Bodenzone gewährleistet ist. Die
Zufahrt ist zum öffentlichen Straßengrund hin mit einer Entwässerungsrinne
darzustellen. Die Entwässerungssatzung der Stadt Obernburg ist zu beachten.