Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Dem Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses und der Errichtung einer Kleingarage auf dem Flurstück 6150/15 der Gemarkung Obernburg gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB zu

 

  1. Abweichende Hauptfirstrichtung
  2. Überschreitung der Baugrenze

 

gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt.