Beschluss:
Die Jahresanträge für das Städtebauförderungsprogramm für das Jahr 2023 und die Fortschreibungsjahre 2024 - 2026 werden gestellt und die darin enthaltenen Maßnahmen in der erforderlichen Höhe verbindlich in den Vermögenshaushalt 2023 aufgenommen.
Gleichzeitig werden die angemeldeten Beträge für die Fortschreibungsjahre 2024 - 2026 in die mehrjährige Finanzplanung aufgenommen.