Sitzung: 19.07.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss
empfiehlt dem Stadtrat die Anpassung der Kindergebührensatzung zum 01.01.2023 wie
folgt:
Buchungszeiten pro Tag |
Benutzungsgebühren
Kindergarten (einschließlich Waldkindergarten) |
Benutzungsgebühren Kinderkrippe Ab 1. Januar 2023 |
3 – 4 Stunden |
100,00 € |
162,00 € |
> 4 – 5 Stunden |
110,00 € |
184,50 € |
> 5 – 6 Stunden |
120,00 € |
208,50 € |
> 6 – 7 Stunden |
130,00 € |
233,50 € |
> 7 – 8 Stunden |
140,00 € |
259,50 € |
> 8 – 9 Stunden |
155,00 € |
286,50 € |
> 9 – 10 Stunden |
170,00 € |
315,00 € |
beschlossen Ja: 7 Nein: 1
Gebührenermäßigungen:
Besuchen zwei Kinder einer Familie gleichzeitig eine der städtischen Kindertageseinrichtungen, so wird auf die Benutzungsgebühr für den zweiten Betreuungsplatz ein Abschlag von 15 % gewährt. Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig eine der städtischen Kindertageseinrichtungen, so wird auf die Benutzungsgebühren jedes weiteren Betreuungsplatzes ein Abschlag von je 30 % auf den in der Gebührenstaffel ausgewiesenen Betrag gewährt.
einstimmig beschlossen
Die Verwaltung wird beauftragt jährlich im 2. Quartal eine Evaluierung durchzuführen.
einstimmig beschlossen
Die Verwaltung wird beauftragt die Kindergartengebührensatzung komplett zu überarbeiten und neu zu erlassen.