Beschluss:
Der Stadtrat erlässt aufgrund
Art. 63 ff. Gemeindeordnung, die in der Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2022
einschließlich Haushaltsplan 2022 mit Stellenplan und Anlagen (Vorbericht,
Übersicht über den Stand der Schulden und Rücklagen, Finanzplan und
Investitionsprogramm).