Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Abbruch der Unterstellhalle und Neubau eines Bürogebäudes, FlNr. 5370 Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.