Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Beschluss 1:

Der Stadtrat der Stadt Obernburg a. Main beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplanes „Rüdhölle“ im Bereich des Grundstückes Flurnummer 5544/592 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Rüdhölle, 11. Änderung“.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entscheidung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 13a Abs. 3

Nr. 1 ortsüblich bekannt zu machen und die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

 

Beschluss 2:

Der am 26.11.2015 vom Stadtrat aufgestellte und seit 27.05.2016 wirksame Flächennutzungsplan wird auf dem Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rüdhölle, 11. Änderung“ angepasst.