Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Nutzungsänderung Fahrschule zu Wohneinheit und Bürofläche, FlNr.3773/1 und 3771/4 Gemarkung Obernburg, wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.