Nachtrag: 25.03.2022

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Der Stadtrat der Stadt Obernburg a. Main beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich des Geländes des ehemaligen Autohauses Brass als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

 

Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurnummern 2500 und 2503. Ziel und Zweck der Planung ist es, Wohnbauflächen in Form eines Allgemeinen Wohngebietes (§ 4 BauNVO) zu schaffen.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Östlich der Miltenberger Straße I“.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entscheidung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 1 ortsüblich bekannt zu machen und die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

 

2. Der am 26.11.2015 vom Stadtrat aufgestellte und seit 27.05.2016 wirksame Flächennutzungsplan wird im Bereich des Bebauungsplanes „Am Brückenweg, 3. Erweiterung“ von der baulichen Nutzung Mischgebiet (MI) in Allgemeines Wohngebiet (WA) auf dem Wege der Berichtigung angepasst.

 

3. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, im Rahmen der Ausarbeitung der Bauleitplanung Gespräche mit dem Investor zu führen, mit der Intention, ein Gesamterschließungs-Konzept für das Areal des ehemaligen Opel-Brass-Geländes (aktuell zur Überplanung vorgesehenen Fläche und aktuell nicht überplante Restfläche) sowie für das Areal des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Am Brückenweg" zu entwickeln. Dies wird als sinnvoll angesehen, insbesondere um die Erschließungssituation und damit den Flächenverbrauch für Straßen- und sonstige Verkehrsflächen zu optimieren bzw. zu minimieren. Eine gemeinsame Vermarktung der Restflächen des ehemaligen Opel-Brass-Geländes und des Areals "Am Brückenweg" wäre ebenfalls sinnvoll.