Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, dass denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse nach Art. 7 DSchG als Aufgabe der laufenden Verwaltung bearbeitet werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Stellungnahmen für denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse nach Art. 7 DSchG ohne vorherigen Gremiumsbeschluss zu unterzeichnen.

 

Änderungsgeschäftsordnung

 

§ 1

 

§ 8 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

 

Nr. 2 im Buchstabe l) wird gänzlich gestrichen und in

 

§ 12 Abs. 2 Nr. 4 d) wie folgt hinzugefügt:

 

„Angelegenheiten der Denkmalpflege und Städtebaumaßnahmen“

 

§ 2

 

Inkrafttreten

 

Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am XX.XX.2022 in Kraft.

 

Obernburg a.Main, XX.XX.2022

 

 

F i e g e r

1. Bürgermeister