Sitzung: 24.03.2022 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Dem vorliegenden Antrag auf
Nutzungsänderung von Kellerräumen zu Wohnung, FlNr.2090 Gemarkung Obernburg,
wird mit der Maßgabe zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.
1 Satz 1 BauGB erteilt, wenn für die Erschließung des Grundstückes über das
benachbarte Flurstück 2090/1 ein Wegerecht als Grunddienstbarkeit nachgewiesen
wird.