Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem vorliegenden Antrag auf Nutzungsänderung von Kellerräumen zu Wohnung, FlNr.2090 Gemarkung Obernburg, wird mit der Maßgabe zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt, wenn für die Erschließung des Grundstückes über das benachbarte Flurstück 2090/1 ein Wegerecht als Grunddienstbarkeit nachgewiesen wird.