Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Beschluss:

Die drei Parkplätze in der Römerstraße 18 bis 24 vor der Sparkasse werden als kostenlose Kurzzeitparkplätze ausgewiesen und sind für alle Autofahrer zugänglich. Es findet keine Reservierung für Kunden des Landratsamts statt. Die maximale Parkzeit wird auf 30 Minuten begrenzt und kann nicht verlängert werden. Die Nutzung ist durch die sogenannte Brötchentaste am Parkscheinautomaten kostenlos. Die beiden Parkplätze in der Oberen Gasse sind bereits heute als Kurzzeitparkplätze ausgewiesen. Diese Regelung bleibt bestehen.