Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten auf dem Flurstück 6680/62 der Gemarkung Obernburg gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Der erforderlichen Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der Festsetzung des Bebauungsplanes zur vorgeschriebenen Dachform wird zugestimmt.