Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf dem Flurstück 2637/62 der Gemarkung Obernburg gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Den erforderlichen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Überschreitung der Traufhöhe bergseitig sowie der Überschreitung der südlichen Baugrenze durch Carport und Balkon gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt.