Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Anwesend: 9, Pers. beteiligt: 0

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Vorgehensweisen und Anpassungen in den Beitrags- und Gebührensatzungen:

 

Der Kalkulationszeitraum für die Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung sowie zur Entwässerungssatzung ab 2022 wird auf vier Jahre festgesetzt. (= wie zuletzt)

 

Der Zinssatz für die kalkulatorischen Zinsen wird gemäß der durchschnittlichen Umlaufrendite inländischer Inhaberschuldverschreibungen der letzten 20 Jahre auf 2,30 % p. a. festgesetzt.

 

Die Wasserverbrauchsgebühr wird ab 01.01.2022 wie folgt festgesetzt:

3,70 € pro m3 entnommenen Wassers zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer

 

Die Einleitungsgebühr für die Entwässerung wird wie folgt festgesetzt:

2,07 € pro m3 Abwasser

 

Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlungen:

Auf die Gebührenschuld sind zum 01.03., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten.

(= wie zuletzt)


Abstimmungsvermerke:

 

Stadtrat Wölfelschneider merkt vor der Abstimmung an, dass er dem Beschlussvorschlag insgesamt zustimmt. Beim kalkulatorischen Zinssatz hätte er allerdings aus Gründen der Kontinuität weiterhin an der bisherigen Bemessungsgrundlage der durchschnittlichen Verzinsung inländischer Inhaberschuldverschreibungen der letzten 25 Jahre – wie in der Beschlussvorlage der Verwaltung vorgeschlagen - festgehalten.