Sitzung: 09.11.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Vorgehensweisen und Anpassungen in den Beitrags- und Gebührensatzungen:
Der Kalkulationszeitraum für die Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung sowie zur Entwässerungssatzung ab 2022 wird auf vier Jahre festgesetzt. (= wie zuletzt)
Der Zinssatz für die kalkulatorischen Zinsen wird gemäß der durchschnittlichen Umlaufrendite inländischer Inhaberschuldverschreibungen der letzten 25 Jahre auf 2,80 % p. a. festgesetzt.
Die Wasserverbrauchsgebühr wird ab 01.01.2022 wie folgt festgesetzt:
4,00 € pro m3 entnommenen Wassers zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Die Einleitungsgebühr für die Entwässerung wird wie folgt festgesetzt:
2,14 € pro m3 Abwasser
Abrechnung,
Fälligkeit, Vorauszahlungen:
Auf die Gebührenschuld sind zum 01.03., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden
Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des
Vorjahres zu leisten.
(= wie zuletzt)