Beschluss:
Der Stadtrat erlässt aufgrund
Art. 63 ff. Gemeindeordnung, die in der Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2021
einschließlich Haushaltsplan 2021 mit Stellenplan und Anlagen (Vorbericht,
Übersicht über den Stand der Schulden und Rücklagen, Finanzplan und
Investitionsprogramm).