Sitzung: 23.09.2021 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Dem Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage, FlNr. 2637/9 Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.
Den Anträgen auf Befreiung gemäß § 36 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen im Bebauungsplan zu
- Doppelhausbebauung
- Baulinie und Baugrenze
- Dachform Satteldach
- Traufhöhen bergseitig und talseitig
- Versatz der Wohngeschosse
- Sockelhöhe talseitig über Gehsteigniveau
- Integration der Garage in Wohngebäude
- Traufhöhe Garage talseitig
- Stauraum vor Garagenzufahrt
gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt.