Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es werden keine Bedenken zum Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 DSchG, FlNr. 240 Gemarkung Obernburg, zur Entfernung der Spritzputzdecke und dem Rückbau der Deckenelektroinstallation geäußert.