Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten und der Errichtung von zwei Carportanlagen auf dem Flurstück 6320/1 der Gemarkung Obernburg gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Den erforderlichen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu

 

  1. Stellung der Carportanlagen außerhalb der Baugrenze
  2. Stellung der Carportanlagen teilweise innerhalb der Grünfestsetzung

 

gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.