Sitzung: 22.07.2021 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Dem Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses auf den Flurstücken 2756, 2757 und 2758 der Gemarkung Obernburg gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.
Der beantragten Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der Festsetzung des Bebauungsplanes zur
- Lage
der Hauptfirstrichtung
- Ausführung der Dachflächen
- Überschreitung der Baugrenze durch
Balkon / Terrasse
gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.
Dem Antrag auf
Bodendenkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 7 DSchG wird zugestimmt.