Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses auf den Flurstücken 2756, 2757 und 2758 der Gemarkung Obernburg gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Der beantragten Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der Festsetzung des Bebauungsplanes zur

 

  1. Lage der Hauptfirstrichtung
  2. Ausführung der Dachflächen
  3. Überschreitung der Baugrenze durch Balkon / Terrasse

 

gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Dem Antrag auf Bodendenkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 7 DSchG wird zugestimmt.