Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3

Beschluss:

Dem Antrag auf Wohnhausneubau mit sieben Wohneinheiten auf den Flurstücken 3830 und 3830/2 der Gemarkung Obernburg gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB zu

 

  1. Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze
  2. Überschreitung der zulässigen Dachneigung
  3. Abweichung von der Dachform

 

gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.