Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Parkplatzmarkierungen vor den Anwesen Wiesentalstraße Nummern 2 bis 32 bleiben wie bisher bestehen. Ab dem Anwesen Wiesentalstraße 34 werden die Parkplätze auf die gegenüber liegende Straßenseite verlegt.

 

Nach der Einmündung der Wasserhausstraße in die Wiesentalstraße wird in der Wiesentalstraße eine Bodenschwelle schwarz-gelb (Überfahrlänge 90 cm, Überfahrhöhe 75 mm) eingebaut.

 

Gegenüber den Einmündungen Wiesentalstraße/Schulstraße, Wiesentalstraße/Kirchstraße und Wiesentalstraße/Erlesstraße werden Verkehrsspiegel an die vorhandenen Straßenlampen oder an Pfosten angebracht.

 

Die Spielplätze werden auf Vollständigkeit der Beschilderung laut Spielplatzsatzung geprüft und ergänzt.

 

Im Hinblick auf eine saubere Stadt wird wochenends eine zusätzliche „Müllrunde“ gefahren.

 

Sobald die Stellungnahme des Landratsamtes eingegangen ist und der Rat des ADFC eingeholt wurde, wird die Angelegenheit „Verlegung der Radwegeführung“ dem Gremium wieder vorgelegt.