Sitzung: 25.03.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Die
Parkplatzmarkierungen vor den Anwesen Wiesentalstraße Nummern 2 bis 32 bleiben
wie bisher bestehen. Ab dem Anwesen Wiesentalstraße 34 werden die Parkplätze
auf die gegenüber liegende Straßenseite verlegt.
Nach der
Einmündung der Wasserhausstraße in die Wiesentalstraße wird in der
Wiesentalstraße eine Bodenschwelle schwarz-gelb (Überfahrlänge 90 cm,
Überfahrhöhe 75 mm) eingebaut.
Gegenüber den
Einmündungen Wiesentalstraße/Schulstraße, Wiesentalstraße/Kirchstraße und
Wiesentalstraße/Erlesstraße werden Verkehrsspiegel an die vorhandenen
Straßenlampen oder an Pfosten angebracht.
Die Spielplätze
werden auf Vollständigkeit der Beschilderung laut Spielplatzsatzung geprüft und
ergänzt.
Im Hinblick auf
eine saubere Stadt wird wochenends eine zusätzliche „Müllrunde“ gefahren.
Sobald die
Stellungnahme des Landratsamtes eingegangen ist und der Rat des ADFC eingeholt
wurde, wird die Angelegenheit „Verlegung der Radwegeführung“ dem Gremium wieder
vorgelegt.