Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Obernburg beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Obernburg Nord - 3. Änderung“ im Bereich der Flurnummern 3800 und 3801 der Gemarkung Obernburg in der Fassung vom 25.02.2021, einschließlich der von Frau Richter in der heutigen Sitzung vorgetragenen Änderungen, als Satzung. Die Begründung und der Planteil mit den textlichen Festsetzungen vom 25.02.2021 werden gebilligt.

 

Außerdem hat die Verwaltung die Satzung im städtischen Mitteilungsblatt Almosenturm zu veröffentlichen, damit diese am Tag der Veröffentlichung Rechtsgültigkeit erlangt.