Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

Dem Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung im Bebauungsplan zur zulässigen Höhe der straßenseitigen Einfriedung sowie der Befreiung vom Gebot der Nichteinfriedung oder Begrenzung des Stauraumes vor der Garage in der städtischen Stellplatzsatzung, FlNr. 2637/28 Gemarkung Eisenbach, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.