Beschluss:
Der Stadtrat beschließt mit 17 zu 0 Stimmen auf dem Grundstück Flnr.
1822/3, Gmkg. Obernburg den Bau eines öffentlichen Stellplatzes gemäß
vorliegender Planung.
Der Förderantrag soll bei der Regierung nach Erstellung einer
Kostenberechnung durch das Planungsbüro eingereicht werden.
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden bereitgestellt.
Das Büro Tropp wurde beauftragt, die Baugenehmigungspläne zu erstellen.