Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport und Stellplatz auf dem Flurstück 5544/396 der Gemarkung Obernburg gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Den beantragten Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung zu

 

  1. Geschossflächenzahl
  2. Anzahl der Vollgeschosse
  3. Überschreitung der Baugrenze
  4. Überschreitung der Firsthöhe
  5. Überschreitung des Kniestockmaßes
  6. Art und Ausführung der Dachgaube

 

gemäß den Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.