Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Wohnhausanbau, Neubau eines Nebengebäudes und Garagen auf dem Flurstück 1728 der Gemarkung Obernburg gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Den beantragten Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung bzw. Stellplatzsatzung zu

 

  1. Ausführung der Garagentore
  2. Lage von Stellplätzen

 

 

gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.