Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten, FlNr. 2637/59 Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Den Anträgen auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu

 

1.    Überschreitung der Baugrenze durch Gebäudeteile

2.    Dachneigung und Dachform

3.    Überschreitung der bergseitigen Traufhöhe

 

gemäß den Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.