Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Flurstück 6556 der Gemarkung Obernburg gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Den Anträgen auf Befreiung von den Festsetzungen im Bebauungsplan hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, der Unterschreitung der Mindestgröße des zukünftigen Flurstückes bei Baugrundstücken und der abweichenden Dachform wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.