Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit 18 Wohneinheiten und Nebengebäuden auf den Flurstücken 2482 und 2483 der Gemarkung Obernburg gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.