Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der vorgelegte Planentwurf mit Textteil (Anlage 2) und die vorgelegte Begründung (Anlage 3) werden in der Planfassung vom 16.11.2020 gebilligt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und die Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen.