Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Jahresanträge für das Städtebauförderungsprogramm für das Jahr 2021 und die Fortschreibungsjahre 2022 - 2024 werden gestellt und die darin enthaltenen Maßnahmen in der erforderlichen Höhe verbindlich in den Vermögenshaushalt 2021 aufgenommen.

 

Der Bedarf „Untere Wallstraße“ wird auf das Jahr 2022 vorgezogen und ist nach „7. Mainstraße + 8. An der Mainbrücke“ im Programmjahr 2022 einzuordnen.

 

Gleichzeitig werden die angemeldeten Beträge für die Fortschreibungsjahre 2022 - 2024 in die mehrjährige Finanzplanung aufgenommen.