Sitzung: 29.10.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Die Jahresanträge für das Städtebauförderungsprogramm für das Jahr 2021
und die Fortschreibungsjahre 2022 - 2024 werden gestellt und die darin
enthaltenen Maßnahmen in der erforderlichen Höhe verbindlich in den
Vermögenshaushalt 2021 aufgenommen.
Der Bedarf „Untere Wallstraße“ wird auf das Jahr 2022 vorgezogen und ist
nach „7. Mainstraße + 8. An der Mainbrücke“ im Programmjahr 2022 einzuordnen.
Gleichzeitig werden die angemeldeten Beträge für die
Fortschreibungsjahre 2022 - 2024 in die mehrjährige Finanzplanung aufgenommen.