Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Neubau eines Boardinghauses als Beherbergungsbetrieb auf den Flurstücknummern 246 und 246/1, Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Den beantragten Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung zu

 

  1. Dachneigung Hauptdach
  2. Dachform Hofeinfahrt
  3. Ausführung der Dachflächenfenster

 

gemäß den Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.