Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Wiederaufbau der Gaststätte „Zur Post“ und der Nutzungsänderung von Geschäfts- zu Wohnräumen, FlNr. 1598 Gemarkung Eisenbach, gemäß der eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Dem Antrag auf Ablösung der nicht nachgewiesenen Stellplätze für den Gaststättenbetrieb wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt. Die Anzahl der zu errichtenden Stellplätze wird durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Miltenberg als zuständige Genehmigungsbehörde festgesetzt. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, nachfolgend einen entsprechenden Ablösevertrag mit dem Antragsteller abzuschließen.