Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag Neubau eines 4 - Familienwohnhauses, Fl.Nr. 6680/27 Gemarkung Obernburg (Sultan Mirzoev; Kamran Vakilov) wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Garagenstellplätze wird bei Herstellung von 6 Stellplätzen nach § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.