Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelcarport und Garage, FlNr. 5544/345 Gemarkung Obernburg, wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach

§ 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu

 

  1. Maß der baulichen Nutzung
  2. Lage der Garagen / Stellflächen
  3. Bereich der Grünfestsetzung
  4. Baugrenzen
  5. Hauptfirstrichtung

 

gemäß den Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.