Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, FlNr.2487/5 Gemarkung Obernburg, wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Der laut Stellplatzsatzung notwendige Stauraum von mindestens 5,00 m zwischen Garage und öffentlichem Verkehrsraum ist einzuhalten. Ein zweiter Stellplatz ist planerisch darzustellen und auf eigenem Grund zu errichten.