Sitzung: 16.07.2020 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Dem Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, FlNr.2487/5 Gemarkung Obernburg, wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.
Der laut Stellplatzsatzung notwendige Stauraum von mindestens 5,00 m zwischen Garage und öffentlichem Verkehrsraum ist einzuhalten. Ein zweiter Stellplatz ist planerisch darzustellen und auf eigenem Grund zu errichten.