Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 6

Beschluss:

Dem Antrag auf Neubau eines Appartementhauses als Beherbergungsbetrieb auf den Flurstücknummern 246 und 246/1, Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Den beantragten Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung zu

 

  1. Anzahl der Vollgeschosse / Dachausbau
  2. Dachneigung
  3. Dachflächenfenstern

 

gemäß den Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.