Sitzung: 16.07.2020 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: abgelehnt
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 6
Beschluss:
Dem Antrag auf Neubau eines Appartementhauses als Beherbergungsbetrieb auf den Flurstücknummern 246 und 246/1, Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.
Den beantragten Befreiungen nach
§ 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung zu
- Anzahl der Vollgeschosse / Dachausbau
- Dachneigung
- Dachflächenfenstern
gemäß den Planunterlagen wird
zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird
erteilt.