Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 10 Wohneinheiten, FlNr. 3830 Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird nicht zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird nicht erteilt.