Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Bürgerfragestunden werden unter folgenden Maßgaben durchgeführt:

 

-       zulässiger Inhalt von Fragen: städtische Angelegenheiten

-       Fragen zu komplizierten Sachverhalten sollen 3 Tage vor dem Sitzungstag bei der Stadtverwaltung eingereicht werden

-       maximale Dauer: 15 Minuten

-       Zeitpunkt: am Ende der Tagesordnung einer öffentlichen Stadtratssitzung

-       Ablauf: (zunächst) eine Frage je Bürger/-in; sollten dann die 15 Minuten noch nicht vorbei sein, sind weitere Einzelfragen von Bürgern zulässig, die sich schon einmal zu Wort gemeldet haben.