Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten, FlNr. 6680/15 Gemarkung Obernburg, wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu

 

  1. Baugrenze
  2. Traufhöhen

 

gemäß den Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.