Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.06.2020 BAS/006/2020 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Beschluss:
Dem Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, FlNr. 6556 Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.
Dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung im Bebauungsplan hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.
Gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Obernburg sind zwei unabhängig voneinander nutzbare Stellplätze nachzuweisen.