Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, FlNr. 6556 Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung im Bebauungsplan hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Obernburg sind zwei unabhängig voneinander nutzbare Stellplätze nachzuweisen.