Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Niederschrift wird mit folgenden Ergänzungen genehmigt:

 

Öffentliche Sitzung

 

TOP 04.

 

Beratung (Seite 9): Stadtrat Wölfelschneider bittet (in der heutigen nichtöffentlichen Sitzung) um Informationen und Erläuterungen zum städtischen Stellenplan, insbesondere hinsichtlich des Stellenplans der Stadtverwaltung.

 

TOP 05.

 

Beratung (Seite 11): Stadtrat Wölfelschneider stellt fest, dass der Antrag der FW Straßenbau, Kanalbau und Wasserleitungen vermischt. Die Förderung nach RZWas 2018 umfasst hinsichtlich öffentlicher Wasserversorgungsanlagen die 3 Förderbereiche Neubau von Verbundleitungen, bauliche Anlagensanierung und bauliche Sanierung von Wasserleitungen.  Er erläutert nochmals ausführlich die Härtefallschwelle der RZWas 2018  und regt an, die Stadtverwaltung zu beauftragen, gemeinsam mit einem Ingenieurbüro einen Projektplan aufzustellen, um beurteilen zu können, ob nach der RZWas 2018 und ggf. wann und in welchem Umfang die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen förderfähig sind, da die Möglichkeit besteht, dass das Förderprogramm über den 31.12.2021 hinaus verlängert wird.   

 

Stadtrat Wölfelschneider bittet,  den Textpassus „Ingenieurbüro ISB“ in „eines fachlich geeigneten Büros“ umzuformulieren.

 

TOP 06.

 

Beratung (Seite 14): Stadtrat Wölfelschneider empfiehlt für die vorgesehene Digitalisierung der städtischen Friedhöfe die ortsansässige Firma Flying-SkyPics anzufragen.  Weiterhin regt er an, den Architektenwettbewerb für das Römermuseum von 2021 auf das Jahr 2020 zu verschieben. Der Wettbewerb sollte priorisiert werden.

 

Stadtrat Wölfelschneider möchte wissen, ob es einen Plan für Vergleich der Geschossflächen gibt, da jeder Einzelfall geprüft werden sollte. Er betont, dass diese Angaben spätestens im Jahr 2022 für die Globalkalkulation bzw. die dann anstehende Neukalkulation der Beiträge und Gebühren Wasser und Kanal zwingend erforderlich sind.

 

TOP 07.1.

 

Text (Seite 15):

Stadtrat Wölfelschneider regt an zu überlegen, wie der Verkehr in diesem Bereich „von oben herunter“ abgebremst werden könnte; beispielsweise durch eine Fahrbahneinengung.