Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Umsetzung eines Corona-Maßnahmenpaketes in folgendem Umfang:

1.   Bürgerinnen und Bürger der Stadt Obernburg am Main erhalten im Jahr 2020 folgende Unter­stützung:

a.       50%-ige Ermäßigung auf die Gebühren des Minigolfplatzes (Erstattung der Minderein­nahmen an die Pächterin)

b.      Kostenfreier Eintritt ins Römermuseum

 

2. Örtliche Vereine erhalten im Jahr 2020 (ergänzend bzw. abweichend zu den Richtlinien zur fi­nanziellen Förderung von Vereinen in der Stadt Obernburg a. Main) nachfolgende Unterstüt­zung:

a.       Kostenfreie Überlassung der städtischen Liegenschaften für regelmäßige Belegung (Übungsstunden, Proben, etc.)

b.      Eine weitere kostenfreie Überlassung von städtischen Liegenschaften für öffentliche Veranstaltungen

c.       Kostenfreie Überlassung von städtischen Liegenschaften für Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen um Abstandsregeln einzuhalten

d.      Erlass der Benutzungsgebühren für die Wasserversorgung zur Bewässerung von Sport­flächen (maximal bis zur Bezugsmenge des Jahres 2019)

e.         50%-ige Ermäßigung für die Erbringung von Bauhofleistungen gem. der gültigen Preis-und Leistungsverzeichnis des städtischen Bauhofes für Vereine

f.          Zwei kostenfreie Anzeigen (max. 1/2, 4C) im städtischen Mitteilungsblatt Almosen­turm

 

3. Örtliche Einzelhändler, Gastronome und Hoteliers erhalten im Jahr 2020 nachfolgende Unter­stützung:

 

a.         Auf die Erhebung der nachfolgenden Gebühren für Sondernutzungen gem. Anlage 1 der Sondernutzungsgebührensatzung wird verzichtet: Nr. 1 (Warenautomaten), Nr. 9 (Fahrzeuge für Werbe- und Verkaufsveranstaltungen), Nr. 11 (Flyerverteilung), Nr. 12 (Gehwegstopper, Hinweisschilder), Nr. 15 (Markisen), Nr. 16 (Reklamesäulen), Nr. 17 (Freischankflächen), Nr. 18 (Stehtische), Nr. 19+20 (Verkaufsstände), Nr. 21 (Waren­auslagen) und Nr. 25 (Fahnenstangen)

b.         Die Verwaltung soll den Gastronomen und Hoteliers Möglichkeiten zur Ausweitung der Freischankflächen geben und aufzeigen. Für Erweiterungen soll auch eine zeit­weise Ausweitung auf maximal 2 Parkplätze geprüft und nötigenfalls ermöglicht werden.

c.          Im städtischen Mitteilungsblatt Almosenturm werden folgende Angebote ermöglicht: zwei kostenfreie Anzeigen (max. 1/2, 4C), regelmäßige Hinweise auf örtliche Service­angebote (vgl. Wir sind für Sie da!), Aktion „Kauf regional in OBB!“

d.         Deaktivierung von Parkuhren unter gleichzeitiger Beibehaltung der Parkscheiben-pflicht (zur Vermeidung von Dauerparken)

e.         Nachholung von verkaufsoffenen Sonntagen (sofern es der Pandemieverlauf zulässt)

 

4. Örtliche Kunst- und Kulturschaffende erhalten im Jahr 2020 nachfolgende Unterstützung:

a.         Im städtischen Mitteilungsblatt Almosenturm werden folgende Angebote ermöglicht: zwei kostenfreie Anzeigen (max. 1/2, 4C), regelmäßige Hinweise auf örtliche Ange­bote, Aktion „Schau regional in OBB!“

b.         Eine kostenfreie Überlassung von städtischen Liegenschaften für öffentliche Veran­staltungen

 

5.   Das Stadtmarketing wird mit der Konzeption einer Aktion „Obernburg sagt Danke“ beauftragt, um Anerkennung und Wertschätzung für diejenigen Personengruppen zum Ausdruck zu bringen, die in der Krisensituation einen besonderen Beitrag leisten (bspw. medizinisches und Pfleg-personal, Rettungsdienste und Katastrophenschutz, Helfer in Freiwilligendiensten, etc.).