Sitzung: 28.05.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Umsetzung eines Corona-Maßnahmenpaketes in folgendem Umfang:
1. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Obernburg am
Main erhalten im Jahr 2020 folgende Unterstützung:
a. 50%-ige
Ermäßigung auf die Gebühren des Minigolfplatzes (Erstattung der Mindereinnahmen
an die Pächterin)
b. Kostenfreier
Eintritt ins Römermuseum
2. Örtliche Vereine erhalten im
Jahr 2020 (ergänzend bzw. abweichend zu den Richtlinien zur finanziellen
Förderung von Vereinen in der Stadt Obernburg a. Main) nachfolgende Unterstützung:
a. Kostenfreie
Überlassung der städtischen Liegenschaften für regelmäßige Belegung
(Übungsstunden, Proben, etc.)
b. Eine
weitere kostenfreie Überlassung von städtischen Liegenschaften für öffentliche
Veranstaltungen
c. Kostenfreie
Überlassung von städtischen Liegenschaften für Vorstandssitzungen und
Mitgliederversammlungen um Abstandsregeln einzuhalten
d. Erlass
der Benutzungsgebühren für die Wasserversorgung zur Bewässerung von Sportflächen
(maximal bis zur Bezugsmenge des Jahres 2019)
e.
50%-ige Ermäßigung für die Erbringung
von Bauhofleistungen gem. der gültigen Preis-und Leistungsverzeichnis des
städtischen Bauhofes für Vereine
f.
Zwei kostenfreie Anzeigen (max. 1/2,
4C) im städtischen Mitteilungsblatt Almosenturm
3.
Örtliche Einzelhändler, Gastronome und Hoteliers erhalten im Jahr 2020
nachfolgende Unterstützung:
a.
Auf die Erhebung der nachfolgenden
Gebühren für Sondernutzungen gem. Anlage 1 der Sondernutzungsgebührensatzung
wird verzichtet: Nr. 1 (Warenautomaten), Nr. 9 (Fahrzeuge für Werbe- und
Verkaufsveranstaltungen), Nr. 11 (Flyerverteilung), Nr. 12 (Gehwegstopper,
Hinweisschilder), Nr. 15 (Markisen), Nr. 16 (Reklamesäulen), Nr. 17
(Freischankflächen), Nr. 18 (Stehtische), Nr. 19+20 (Verkaufsstände), Nr. 21
(Warenauslagen) und Nr. 25 (Fahnenstangen)
b.
Die Verwaltung
soll den Gastronomen und Hoteliers Möglichkeiten zur Ausweitung der
Freischankflächen geben und aufzeigen. Für Erweiterungen soll auch eine zeitweise
Ausweitung auf maximal 2 Parkplätze geprüft und nötigenfalls ermöglicht werden.
c.
Im städtischen Mitteilungsblatt
Almosenturm werden folgende Angebote ermöglicht: zwei kostenfreie Anzeigen
(max. 1/2, 4C), regelmäßige Hinweise auf örtliche Serviceangebote (vgl. Wir
sind für Sie da!), Aktion „Kauf regional in OBB!“
d.
Deaktivierung von Parkuhren unter
gleichzeitiger Beibehaltung der Parkscheiben-pflicht (zur Vermeidung von
Dauerparken)
e.
Nachholung von verkaufsoffenen
Sonntagen (sofern es der Pandemieverlauf zulässt)
4. Örtliche Kunst- und Kulturschaffende erhalten im Jahr
2020 nachfolgende Unterstützung:
a.
Im städtischen Mitteilungsblatt
Almosenturm werden folgende Angebote ermöglicht: zwei kostenfreie Anzeigen
(max. 1/2, 4C), regelmäßige Hinweise auf örtliche Angebote, Aktion „Schau
regional in OBB!“
b.
Eine kostenfreie Überlassung von
städtischen Liegenschaften für öffentliche Veranstaltungen
5. Das
Stadtmarketing wird mit der Konzeption einer Aktion „Obernburg sagt Danke“
beauftragt, um Anerkennung und Wertschätzung für diejenigen Personengruppen zum
Ausdruck zu bringen, die in der Krisensituation einen besonderen Beitrag
leisten (bspw. medizinisches und Pfleg-personal, Rettungsdienste und
Katastrophenschutz, Helfer in Freiwilligendiensten, etc.).