Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

Dem Antrag auf Errichtung einer befestigten Lagerfläche im Außenbereich, FlNr. 7608 Gemarkung Obernburg, wird nicht zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird nicht erteilt.