Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte mit Einliegerwohnung und Garage, FlNr. 6220/22 Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung im Bebauungsplan hinsichtlich der maximal zulässigen bergseitigen Wandhöhe wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach

§ 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.