Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Bauausschuss beschließt dem Antrag Nutzungsänderung von Bekleidungswerkstätte in Tanzschule, Fl. Nr. 1911/10 Gemarkung Eisenbach (Martin Feigl) zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen nach §  36 Abs.1 Satz1 BauGB unter der Auflage zu erteilen, dass der Betrieb der Tanzschule in Bezug auf Immissionen die gesetzlichen Werte einhalten und vom Landratsamt als nicht wesentlich störend eingestuft wird.