Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Nutzungsänderung Kellerräume in Wohnung, Fl Nr. 2637/19 Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird nicht zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird nicht erteilt.